Qualitätssicherung
Die Gutachten werden unter Beachtung der Verhaltensregeln erstellt, die durch die Muster-Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der jeweils gültigen Fassung vorgegeben werden.
Darüber hinaus finden bei der Gutachtenerstellung u.a. die folgenden Gesetze und Verordnungen Anwendung:
- Mustersachverständigenordnung des DIHT - MSVO
- Baugesetzbuch - BauGB
- Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV
- Wertermittlungsrichtlinien - WertR
Durch die Mitgliedschaft im
BUNDESVERBAND DEUTSCHER GRUNDSTÜCKSSACHVERSTÄNDIGER e.V. - BDGS
und die Verleihung des Verbandssiegels als "Verbandssachverständiger BDGS" wird die hohe Qualität der Gutachten sichergestellt. Dazu gehören die ständige Weiterbildung und der Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen, um sich dem ständig wandelnden Markt anzupassen und neue Entwicklungen zeitnah umzusetzen.
Die oberste Prämisse ist dabei eine schnelle und zuverlässige Erstellung von gerichtsfesten Gutachten im Sinne des § 8 SVO (Sachverständigenordnung), der eine gewissenhafte, unabhängige und unparteiische Aufgabenerfüllung fordert.